Es besteht eine Verpflichtung für Tätige in einem Heil- oder Gesundheitsberuf, sich bei Beginn ihrer Selbständigkeit bei der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege) in Hamburg anzumelden.

Versicherungsschutz besteht nur für die Angestellten, den Beitrag bezahlt der Arbeitgeber vollumfänglich.
Für den Arbeitgeber gibt es  keine Beitragspflicht, es ist aber eine freiwillige Mitgliedschaft möglich, wobei der Schutz nur bei Arbeit- und Wegeunfällen greift.