Es besteht eine Verpflichtung für Tätige in einem Heil- oder Gesundheitsberuf, sich bei Beginn ihrer Selbständigkeit bei der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege) in Hamburg anzumelden.
Es besteht eine Verpflichtung für Tätige in einem Heil- oder Gesundheitsberuf, sich bei Beginn ihrer Selbständigkeit bei der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege) in Hamburg anzumelden.