
Absichern des laufenden Praxisbetriebes und der Geräte
- Betriebs-/ Betriebsunterbrechungsversicherung
- Elektronikversicherung
- Rechtsschutzversicherung
Betriebs- / Betriebsunterbrechungsversicherung
Betriebsversicherung
- Feuerversicherung
Versicherungsschutz für Gegenständen in der Praxis durch Brand, Blitzschlag und Explosion - Einbruchdiebstahl und Raub
Versicherungsschutz für Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sachen durch Einbruchdiebstahl/Raub innerhalb der Praxis oder Grundstückes sowie Vandalismus nach einem Einbruch. - Leitungswasserversicherung
Versicherungsschutz für Schäden an versicherten Sachen durch austretendes Wasser aus dem festverbundenen Rohrleitungssystem, sowie deren Folgeschäden - Sturmversicherung
Versicherungsschutz für Schäden an versicherten Sachen durch Sturm, mit mind. Windstärke 8 sowie deren Folgeschäden
Höhe der Versicherungssumme ist der Neuwert der kompletten Praxisausstattung
- Podologische Geräte
- Praxisausstattung
- Praxiselektronik (PC, Telefonanlage, Kartenlesegeräte usw.)
- Waren und Vorräte
Betriebsunterbrechungsversicherung
Wenn ein podologischer Betrieb infolge eines Schadens (siehe o.g. Gefahren) nicht möglich ist, tritt die Unterbrechungsversicherung ein. Ein versicherter Unterbrechungsschaden ist sowohl der entgangene Betriebsgewinn als auch der Aufwand an fortlaufenden Geschäftskosten, z.B. Löhne und Gehälter für Mitarbeiter, bestimmte Steuer- und Versicherungsbeiträge, Kapitalzinsen (Kredite) und sonstige laufende Kosten.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung haftet auch für Folgeschäden, die nicht sofort erkennbar sind, jedoch innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt des Schadens erkennbar werden oder entstehen.
Elektronikversicherung
Kaum eine Praxis ist heutzutage in der Lage, sich dem starke Wettbewerb ohne den Einsatz von medizintechnischen Anlagen zu stellen.
Alle für einen effektiven Praxisbetrieb nötigen Geräte müssen effektiv, dauerhaft und reibungslos funktionieren.
Kommt es durch Ereignisse zur Beschädigung oder gar zur Zerstörung, sind enorme Kosten für die Reparatur oder Wiederbeschaffung nötig.
Eine Elektronikversicherung ist die optimale Lösung
Versicherungssumme
Im Rahmen der Elektronikversicherung errechnet sich die Versicherungssumme aus den Neuwerten (Listenpreise) der zu versichernden Geräte
Versicherte Gefahren
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
- Kurzschluss, Überspannung
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Plünderung
- Feuer, Leitungswasser, Sturm, Überschwemmung, Feuchtigkeit
- …. sowie alle weiteren äußeren Einwirkungen die zu einem Sachschaden führen, sofern diese an anderer Stelle der Bedingungen nicht ausgeschlossen sind oder anderweitig definiert sind
- Mobiler Einsatz der elektronischen Geräte (z.B. bei Vorträgen oder Hausbesuche)
Rechtsschutzversicherung
Mit der speziellen Rechtsschutzversicherung erhalten Sie für die Praxis eine besondere Absicherung im Falle von Rechtsstreitigkeiten.
Die Rechtsschutzversicherung (Aktiver Rechtsschutz) ist nicht mit der Berufshaftpflichtversicherung zu verwechseln.
In der Haftpflichtversicherung hat der Rechtsschutz eine passive Rolle (wenn Sie einen Schaden verursacht haben, werden Sie auch anwaltlich vertreten: PASSSIVER RECHTSSCHUTZ
Aktiver Rechtsschutz
Nur anwaltlich vertreten lässt sich Ihr eigenes Recht vor Gericht durchsetzen, hier spricht man von aktivem Rechtsschutz.
Die eigene (private oder berufliche) Rechtsschutzversicherung übernimmt dann die Gerichts- und Anwaltskosten sowie etwaige Aufwendungen für notwendige Sachverständige.
Das unbeträchtliches Kostenrisiko, ohne eigene Rechtsschutzversicherung, besteht sonst für Sie.
Viele Ansatzpunkte in Sachen Rechtsschutz
- Wegen vermeintlicher nicht gezahlter Steuern erhebt das zuständige Finanzgericht Anklage
- Nach wiederholten Unregelmäßigkeiten mussten Sie einem Angestellten die Kündigung aussprechen. Beim Amtsgericht wird eine Kündigungsschutzklage angestrebt. Bei Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten zahlen die Partei in der ersten Instanz die eigenen Kosten selbst. Diese Kosten werden dann von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
- Regress nach einem Arbeitsunfall durch die Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall beim Firmeninhaber.
- Die Firmeninhaberin muss sich gegen Fahrverbot, Führerscheinentzug usw. in Zusammenhang mit dem Dienstfahrzeug wehren.
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Betriebserlaubnis.
- Streitigkeiten mit den Nachbarn bzw. dem Vermieter der Praxisräume.
- Abwehr von gerichtlichen Ansprüchen nach der Datenschutzgrundverordnung.
- Notwendige gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, sowie für die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat.