Ärztin Stethoskop rote Himbeere

Der beste Schutz für Sie im Krankheitsfall

  • Krankheitskostenvollsversicherung
  • Freiwillige Gesetzliche Krankenversicherung
  • Krankentagegeld-/Verdienstausfallversicherung
  • Krankenzusatzversicherung

Krankenvollversicherung

Die eigene Verantwortung zahlt sich aus

Weg von der Vollkaskomentalität – hin zur eigenen Verantwortung – Belohnung durch hohe Beitragsrückerstattung (bis zu 6 Monatsbeiträgen bei Leistungsfreiheit)

Kurzübersicht der Leistungen

    • Freie Wahl von Arzt und Krankenhaus
    • privat- und privatzahnärztliche Versorgung
    • Naturheilverfahren
    • Behandlung durch den Arzt des Vertrauens
    • Wahlleistung im Ein- oder Zweibettzimmer
    • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
    • Auf Wunsch lückenlose Einkommensabsicherung
    • Zusätzliche Absicherung im Pflegefall

      Gesetzliche Krankenversicherung (freiwillige Mitgliedschaft)

      Sie haben bei Beginn Ihrer selbständigen Tätigkeit auch ein Wahlrecht, ob Sie sich freiwollig gesetzlich absichern möchten (z.B. Continentale-BKK)

      Freiwillig gesetzliche Krankenversicherung – Vorteile:

      • Familienangehörige können sich beitragsfrei mitversichert werden
      • Keine Wartezeiten – sofortiger Versicherungsschutz
      • Keine Gesundheitsfragen
      • Leistungsanspruch unabhängig der Beitragshöhe

      Einnahmen (beitragspflichtig)

      Die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird für die Beitragsberechnung berücksichtigt (alle Einnahmen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes ohne Rücksicht auf die steuerliche Behandlung)

      Beitragssatz

      Der Beitragssatz zur Krankenversicherung für selbstständig Tätige beträgt 15,25 %, zur Pflegeversicherung beträgt der Beitragssatz 3,05 %. Kinderlose haben in der Pflegeversicherung einen Beitrag von 3,4 % zu entrichten.

      Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnen sich wie folgt:
      Grundsätzlich gilt: Die Beiträge sind aus der Beitragsbemessungsgrenze zu berechnen (2022: monatlich 4.837,50 €).

      Niedrige Einkünfte

      Bei Neuaufnahme einer selbstständigen Tätigkeit und bei Nachweis entsprechend niedrigerer Einkünfte ist der Beitrag entsprechend zu ermäßigen. Mindestens sind jedoch als Einkünfte der 30. Teil der Bezugsgröße heranzuziehen (2022: monatlich 1.096,67 €).

      Verdienstausfall- / Krankentagegeldversicherung

      Absolut notwendiger Versicherungsschutz

      Gesetzliche oder Private Krankenversicherung

      Verdienstausfall in der Gesetzlichen Krankenversicherung

      Gesetzlich freiwillig Versicherte haben als Selbstständige/Freiberufler keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Krankengeld. Ab Beginn entsteht so ein Einkommensverlust von 100 %, sofern keine Absicherung getroffen wird.

      Erklärung zum Einschluss eines Tagegeldes: Der Selbstständige gibt eine entsprechende Erklärung gegenüber seiner GKV ab.
      Ein Anspruch auf Krankengeld besteht dann ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit.

      Verdienstausfallabsicherung in der Privaten Krankenversicherung

      Der Abschluss bei einer Privaten Krankenversicherung kann flexibler gestaltet werden. Mit verschiedenen Karenzzeiten kann der Verdienstausfall den tatsächlichen Bedürfnissen angepasst werden. Der Beitrag ist abhängig vom Gesundheitszustand und dem Eintrittsalter.

      Zusatzversicherung zur Gesetzlichen Krankenversicherung

      Flexibler Schutz frei wählbar in allen Bereichen

      Gestalten Sie Ihren Versicherungsschutz nach Ihren Wünschen

      Sämtliche Tarife sind einzeln und kombinierbar versichert werden!

      Kurzübersicht

      • Naturheilverfahren
      • Zahnersatz
      • Zahnprophylaxe
      • Zahnreinigung
      • Kieferorthopädie
      • Brillen/Kontaktlinsen
      • Privatärztliche Behandlung im Krankenhaus Krankheit im Ausland
      • Impfungen
      • Leistungsabrechnung innerhalb von 3 Werktagen
      • Rechnungsapp: Belege einfach und sicher einreichen
      Häufig gestellte Fragen und die Antwoten finden Sie in unseren FAQ zur Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherung sowie zur Zusatzversicherung.