Einen wichtigen Schutz bietet die Berufshaftpflichtversicherung, wie auch die Betriebshaftpflichtversicherung, wenn Dritte (hier Kundin in der Praxis) durch die versicherte Tätigkeit der Fußpfleger*in geschädigt wird und Schadenersatzansprüche gegen die Behandler*in geltend macht.
Im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme wird bei begründeten Ansprüchen geleistet und unberechtigte Ansprüche werden abgelehnt (mit dem passiven Rechtsschutz dann auch vor Gericht)

Der leicht zu erklärende Unterschied  ist: die Berufshaftpflichtversicherung leistet für Schäden die durch die versicherte Person entstanden sind und die Betriebshaftpflicht leistet für den Betrieb

Was ist ein Mietsachschaden:

  • Ein Mietsachschaden ist ein Schaden, der an gemieteten Firmenräumen entstanden ist. Z.B. es fällt eine Glasflasche in das Waschbecken, welches erneuert werden muss.
  • Nicht versichert sind Allmählichkeitsschäden, wie z.B. die Abnutzung des Fußbodens.